The admins on lemmynsfw.com have decided to allow “non-IRL loli”, i.e. drawn porn involving children/teenagers. (Post: https://lemmynsfw.com/post/29633).

Irrelevant of the moral issues that this poses, such content is illegal in many countries (e.g the UK). Continuing to federate with lemmynsfw.com will put users at risk of significant legal repercussions.

Please would the admins consider defederating unless lemmynsfw change their policy.

UPDATE: The lemmynsfw admins posted an clarification here: https://lemmynsfw.com/post/29826. My original argument for defederating doesn’t stand any more.

  • CookieJarObserver@feddit.de
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    1 year ago

    Ah… Yeah in Germany its not illegal to own it, but the Distribution is, at the moment however, i would argue in favor of waiting a day or two to see how they do it, they recently made a update on this policy.

      • CookieJarObserver@feddit.de
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        1 year ago

        Its not child porn its drawings and thats legally a different thing

        Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.[5] Sowohl das Verbreiten und Zugänglichmachen als auch entsprechende Vorbereitungshandlungen werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz von Darstellungen, die ein rein fiktives, nicht wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 3 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig.[6] Laut einigen der bekanntesten Anwalt- und Rechts-Portale ist dies so zu verstehen, dass fiktive Pornografie von Kindern und Minderjährigen, bei der es offensichtlich ist, dass es sich um rein fiktive Werke wie zum Beispiel Cartoons und Comics oder Anime und Manga handelt, in Deutschland weder strafrechtlich verfolgt werde noch rechtswidrig sei. Eine Ausnahme sei, wenn nicht ohne Weiteres erkennbar sei, ob es sich um eine computergenerierte Darstellung oder ein reales Geschehen handelt.[7][8] Die Bundesregierung stellte bei dem Gesetzesentwurf ergänzend klar, dass der Straftatbestand „auf die Fälle beschränkt bleiben“ solle, „in denen durch Videofilm, Film oder Foto ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird“. Demgegenüber sah sie bei „kinderpornographischen Romanen, Zeichnungen und Zeichentrickfilmen“ den Strafgrund der Regelung nicht als erfüllt an, weil deren Besitz nicht dazu beitrage, dass Kinder als „Darsteller“ bei pornographischen Aufnahmen missbraucht würden. Der Abschnitt „wirklichkeitsnah“ wurde später für fiktive Darstellungen aufgrund der rasanten technischen Fortentwicklung und Perfektionierung virtueller Darstellungen hinzugefügt.[9]

        -Wikipedia

        Furthermore “Lolli” is a very stretchable word and is often used for shortstacks in general or flat chested in general.